Die Spanische Datenschutzbehörde hat sich verpflichtet, ihre Websites gemäß dem Königlichen Dekret 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und Anwendungen des öffentlichen Sektors für mobile Geräte zugänglich zu machen.
Diese Website entspricht teilweise der RD 1112/2018 aufgrund der Ausnahmen und der Nichteinhaltung der unten aufgeführten Aspekte.
Der nachstehende Inhalt ist aus den folgenden Gründen nicht zugänglich:
Diese Erklärung wurde am 30. Mai 2023 erstellt.
Die Methode, die für diese Erklärung verwendet wurde, war eine Selbstbewertung, die vom Unternehmen selbst mit Unterstützung des IRA-Tools (Accessibility Review Report) der Beobachtungsstelle für Zugänglichkeit durchgeführt wurde.
Letzte Überarbeitung der Erklärung: 30. Mai 2023.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre Anfrage einreichen:
In dem Antrag auf Zugang zu Informationen müssen der Sachverhalt, die Gründe und der Antrag klar dargelegt werden, um nachzuweisen, dass der Antrag angemessen und rechtmäßig ist.
Wenn ein Antrag auf Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgelehnt wurde, der Betroffene mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 des Königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegten Anforderungen entspricht, kann der Betroffene eine Beschwerde einreichen. Ebenso kann eine Beschwerde eingeleitet werden, wenn er keine Antwort erhalten hat.
Das in Artikel 13 des Königlichen Dekrets 1112/2018 festgelegte Beschwerdeverfahren kann über diesen Link eingeleitet werden.
Die Website:
Darüber hinaus werden die Inhalte laufend überprüft und überarbeitet, um ihre Interpretation zu erleichtern und die Navigation durch das Webportal zu verbessern.
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Kontakt
Urbanización Los Almendros,9-A
(zwischen den Supermärkten Lidl und Aldi)
03710 Calpe - Alicante (Spanien)
Telefon : 0034 965 875 348
Mobil: 0034 674 325 335